Kosten

Private Krankenversicherung und Beihilfe


Die Kosten für eine Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe vollständig übernommen. Die Anzahl der erstattungsfähigen Therapiesitzungen hängt dabei von der Krankenversicherung und Ihrem Tarif ab.  Es ist ratsam, im Vorfeld Kontakt zur Krankenversicherung aufzunehmen und zu klären, wie viele Therapiestunden übernommen werden und welche Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen. Sie erhalten dort auch ggf. notwendige Formulare. Die Abrechnung einer Einzelsitzung á 50 Minuten erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von den privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird. Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten gemäß dieser Vorgaben 100,55 €.

Gesetzliche Krankenversicherung


Ist Ihr Kind gesetzlich versichert, dann besteht die Möglichkeit eines Kostenerstattungsverfahrens. Dies bedeutet nicht, dass Sie für die Kosten einer Psychotherapie in Vorleistung gehen müssen. Die Anzahl der Vertragstherapeuten im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist in Berlin sehr begrenzt. Durch diese Unterversorgung kommt es oft zu langen Wartezeiten. Nach §13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) haben Sie jedoch grundsätzlich Anspruch auf eine psychotherapeutische Versorgung, sowohl innerhalb einer zumutbaren Wartezeit als auch  in angemessener örtlicher Entfernung. Kann Ihnen Ihre Krankenkasse keinen solchen Therapieplatz bei einem Vertragstherapeuten anbieten, so ist sie gehalten, die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. 

Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht so im Zuge der Unterversorgung eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist dies von großer Bedeutung, da sie sich in sensiblen Entwicklungsphasen befinden. Bei einem Antrag auf Kostenerstattung

berate und unterstütze ich Sie gern!

Selbstzahler


Eine psychotherapeutische Behandlung ihres Kindes per Selbstzahlung ist möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen können und keine Dokumentation in den Unterlagen Ihrer Krankenkassen erfolgt. Eine vorherige Vorstellung beim Haus- oder Kinderarzt ist nicht nötig. Das Honorar stelle ich Ihnen in diesem Fall privat in Rechnung. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten gemäß dieser Vorgaben 100,55 €.